Ich warte auf die neuen Richtsätze und gebe sie dann bekannt !
Was heißt OMBUDSMANN / OMBUDSFRAU ?
Ein "ombud" (altnordisch bzw. schwedisch: "Vollmacht") ist eine (früher immer ehrenamtliche) Aufgabe einer Person, in einer Organisation oder in der Öffentlichkeit oder aber auch als Privatperson bei bestimmten Themen eine ungerechte Behandlung von Personengruppen und bei Privatpersonen zu verhindern. So gesehen bedeutet eine soche Tätigkeit eine unparteiische Vorgehensweise bei Streitfragen - unter Berücksichtigung der Interessen von Personen, deren Belange als Gruppe oder als Privatperson infolge eines fehlenden Sprachrohrs ansonsten wenig Beachtung finden würden (zB. von Kindern, Jugendlichen, von nichtkundigen Personen jeglicheN Couleurs usw.)
In seiner / ihrer Funktion ermöglicht der Ombudsmann / die Ombudsfrau, Streitfälle in verschiedenen Bereichen und ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten.
Das geschieht durch:
> eine objektive Betrachtung des Streitfalls,
> Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente,
> Vergleich von Schaden, Aufwand und Kostenfaktoren,
> Erreichen einer zufriedenstellenden Lösung,
> oder Aussprechen einer empfohlenen Lösung für den entsprechenden Fall.
Also zusammenfassend:
OMBUDSMANN / OMBUDSFRAU = Vertrauensperson, die für die Rechte von Einzelnen eintritt !
Der OMBUDSMANN (se)
Wieso bezeichne ich mich als "OMBUDSMANN für HILFESUCHENDE (se)" ?
Vorweg - (se) steht für selbst ernannt - warum, erläutere ich nachstehend.
Mein Name - Raimund Geisinger - bin 60 Jahre jung, Pensionist und wohne in Linz.
In der Vergangenheit und sogar jetzt noch gelegentlich, passiet es oder ist es mir immer wieder passiert, dass ich von Ämtern, Behörden, Institutionen und diversen anderen öffentlichen Einrichtungen ungerecht behandelt werde oder wurde bzw. mich ungerecht behandelt fühle oder fühlte. Meist liegt es oder lag es an den MitarbeiterInen und deren Unverständnis den Kunden gegenüber, die gesetzlichen Bestimmungen so zu erklären, das es die Kunden auch verstehen. Dazu kommt noch, dass leider noch immer das sogenannte "Obrigkeitsdenken" in manchen Köpfen der MitarbeiterInen vorhanden ist - der Bürger / die Bürgerin hat gefälligst unterwürfig zu sein. Ein Denken wie in der K+K-Zeit. Solche MitarbeiterInen sind leider noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen !
Durch verschiedene Tätigkeiten während meiner Berufslaufbahn, kam ich immer wieder mit diversen Gesetzen (Arbeitsrecht, ASVG, Steuerrecht usw.) in Berührung. Ich musste diese Gesetze lesen und sie dann auch umsetzen.
Nun dachte ich mir, wenn ich schon ungerecht behandelt werde oder ich mich so fühlte, der sich zumindest ein wenig in dieser Gesetzesmaterie auskennt, wie ergeht es dann diejenigen, die von Gesetzen, Verordnungen udgl. gar keine Ahnung haben ? Daher kam mir der Gedanke, mich als "Ombdusmann für Hilfesuchende (se)" zu bezeichnen, was ja nach österreichischem Gesetz erlaubt ist (jeder kann sich so bezeichnen).
Ich mache diese Tätigkeit nun schon viele Jahre - KOSTENLOS - immer mit dem Hintergrund, Leuten zu ihrem Recht zu verhelfen, damit sie nicht im "Regen" stehen gelassen werden - was ja leider oftmals der Fall ist. Ich werde von niemanden finanziell unterstützt, da ich mit meiner Ombudsmanntätigkeit keiner Partei oder sonstigen Institutionen angehöre. Eine Spende für meine Tätigkeit nehme ich gerne entgegen, da ich ja viele Telefonkosten udgl. habe - umsonst ist der Tod und der kostet auch das Leben.
Mein bisher größter Erfolg war 2002, als der Magistrat an die damaligen Mitarbeiter der Volkszählung 2001 an die 500.000,-- Schilling als Gehaltszahlung nachzahlen musste. Auch sonst habe ich schon vielfach helfen können und es ist immer wieder schön zu sehen, wenn Leute zu ihrem Recht kommen (auch wenn ich kein DANKE höre).
Bei dieser Gelegenheit darf ich aber auch sagen, obwohl es anfangs nicht leicht war für mich, akzeptiert zu werden, das ich mittlerweile mit den Behörden, Ämtern, Instiutionen udgl. sehr gut zusammen arbeiten kann weil man erkannt hat, dass ich keinen Blödsinn rede, wenn ich um das Recht jedes Einzelnen kämpfe. Gott sei Dank habe ich ein gutes, fundiertes Wissen und das hilft natürlich - zumindest bin ich immer sehr gut vorbereitet, wenn es zu diversen Gesprächen / Verhandlungen kommt.
An dieser Stelle muss ich unbedingt mitteilen, dass ich nur Probleme von und in Österreich lebenden Personen helfen kann, zu lösen. Es kommt immer wieder mal vor, dass ich auch Anfragen aus Deutschland erhalte - kann ich natürlich nicht helfen, da ich die deutschen Gesetze nicht kenne. Aber ich leite diese Fälle dann immer an Hrn. Escher vom MDR-Fernsehen weiter, der in ähnlicher Form wie ich argiert.
Wehren Sie sich, wenn Ihnen Unrecht geschieht !
Jed(e)r Hilfesuchende muss mir eine Zustimmungserklärung nach dem DSG 2000 (DSG = Datenschutzgesetz) unterschreiben, sonst kann ich für ihn nicht tätig werden !
Zum Schluss darf ich sagen:
Meine Bestrebungen und Bemühungen richten sich ausschließlich darauf, dass ich als VERTRAUENSPERSON für die Rechte Einzelner eintrete !!!
Wenn Sie mir vertrauen, dann sind Sie bei mir richtig !
Mit freundlichen Grüßen
Raimund Geisinger eh.
JEDER ist seines eigenen Glückes Schmied
ERFOLGE
Mein bisher größter Erfolg war, dass ich 2001 vom Magistrat Linz für 180 Dienstnehmer, die bei der Volkszählung 2001 gearbeitet haben, an die 36.336,-- Euro (damals ca. 500.000,-- Schilling) erstreiten konnte und diese auch an die damaligen Mitarbeiter der Volkszählung anteilmäßig ausbezahlt wurden lt.Schreben des Magistrats/Amt für Personal und Organisation vom 13.12.01 - an einen damaligen Stadtrat.
Weitere kleine und größere Erfolge hatte ich in der Vergangenheit natürlich auch - aber - es kam auch vor, dass ich nicht helfen konnte.
Ich habe das Glück, dass ich auch Zugang zu den Medien habe (bin auch "Presseminister" der Faschingsgilde) und da wird mir auch geholfen, besonders verzwickte Fälle an die Öffentlichkeit zu bringen. Ich hatte auch schon so manches "Gefecht" mit dem AMS ausgefochten. Leider ist das AMS nicht sehr kooperativ, was leider auch die AK feststellen musste (obwohl sie der Partner des AMS ist).